Die Verwaltung einer Immobilie ist eine sehr komplexe Angelegenheit und erfordert ausgeprägtes Fachwissen in sehr vielen verschiedenen Bereichen – hier ein kleiner Auszug aus unseren Leistungen
1. Wohnungseigentumsverwaltung
Der Umfang der Verwaltertätigkeit richtet sich nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes und nach den Bestimmungen der jeweiligen Teilungserklärung.
Kaufmännische Verwaltung
- Verbuchung sämtlicher Zahlungsvorgänge
- Überwachung des Eingangs der Hausgeldzahlungen und daran anschließendes Mahnwesen
- Erstellung der Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne
- Erstellung der jährlichen Hausgeldabrechnungen
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
- Organisation und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlungen
- Aufstellen der Hausordnung
- Abschluss/ Kündigung und Verwaltung aller notwendigen Verträge der Gemeinschaft z.B. mit Versicherungen, Energieversorgern, Hausmeistern etc.
Technische Verwaltung
- Durchführung aller erforderlichen Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahmen für die Liegenschaft auf der Basis der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
- Überwachung des Hausmeisters der Wohnanlage
- Regelmäßiges Begehen der Wohnanlage
Juristische Verwaltung
- Beratung in Bezug auf alle Angelegenheiten der Liegenschaft
- Vollumfassende außergerichtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft
2. Mietverwaltung
Kaufmännische, technische und juristische Verwaltung, analog der WEG- Verwaltung, mit dem Unterschied, dass beim Alleineigentümer keine Eigentümerversammlungen und keine Hausgeld-Abrechnungen erforderlich sind.
3. Gerichtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft
In die Hausverwaltung integriert ist die Rechtsanwaltskanzlei Bauer & Bauer mit Sitz im selben Gebäude wie die Hausverwaltung. Die Anwaltskanzlei übernimmt auf Wunsch der Eigentümer die Vertretung der Gemeinschaft in allen gerichtlichen Verfahren.