Die Verwaltung einer Immobilie ist eine sehr komplexe Angelegenheit und erfordert ausgeprägtes Fachwissen in sehr vielen verschiedenen Bereichen – hier ein kleiner Auszug aus unseren Leistungen
1. Wohnungseigentumsverwaltung
Der Umfang der Verwaltertätigkeit richtet sich nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes und nach den Bestimmungen der jeweiligen Teilungserklärung.
Kaufmännische Verwaltung
- Verbuchung sämtlicher Zahlungsvorgänge
- Überwachung des Eingangs der Hausgeldzahlungen und daran anschließendes Mahnwesen
- Erstellung der Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne
- Erstellung der jährlichen Hausgeldabrechnungen
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
- Organisation und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlungen
- Aufstellen der Hausordnung
- Abschluss/ Kündigung und Verwaltung aller notwendigen Verträge der Gemeinschaft z.B. mit Versicherungen, Energieversorgern, Hausmeistern etc.
Technische Verwaltung
- Durchführung aller erforderlichen Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahmen für die Liegenschaft auf der Basis der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
- Überwachung des Hausmeisters der Wohnanlage
- Regelmäßiges Begehen der Wohnanlage
Juristische Verwaltung
- Beratung in Bezug auf alle Angelegenheiten der Liegenschaft
- Vollumfassende außergerichtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft
2. Mietverwaltung
Kaufmännische, technische und juristische Verwaltung, analog der WEG- Verwaltung, mit dem Unterschied, dass beim Alleineigentümer keine Eigentümerversammlungen und keine Hausgeld-Abrechnungen erforderlich sind.
3. Gerichtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft
In die Hausverwaltung integriert ist die Anwaltskanzlei Bauer mit Sitz im selben Gebäude wie die Hausverwaltung. Die Anwaltskanzlei übernimmt auf Wunsch der Eigentümer die Vertretung der Gemeinschaft in allen gerichtlichen Verfahren.