Die Verwaltung einer Immobilie ist eine sehr komplexe Angelegenheit und erfordert ausgeprägtes Fachwissen in sehr vielen verschiedenen Bereichen – hier ein kleiner Auszug aus unseren Leistungen

1. Wohnungseigentumsverwaltung

Der Umfang der Verwaltertätigkeit richtet sich nach den Vorschriften des Wohnungseigen­tums­gesetzes und nach den Bestimmungen der jeweiligen Teilungserklärung.

Kaufmännische Verwaltung

  • Verbuchung sämtlicher Zahlungsvorgänge
  • Überwachung des Eingangs der Hausgeldzahlungen und daran anschließendes Mahnwesen
  • Erstellung der Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne
  • Erstellung der jährlichen Hausgeldabrechnungen
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
  • Organisation und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlungen
  • Aufstellen der Hausordnung
  • Abschluss/ Kündigung und Verwaltung aller notwendigen Verträge der Gemeinschaft z.B. mit Versicherungen, Energieversorgern, Hausmeistern etc.

Technische Verwaltung

  • Durchführung aller erforderlichen Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahmen für die Liegenschaft auf der Basis der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
  • Überwachung des Hausmeisters der Wohnanlage
  • Regelmäßiges Begehen der Wohnanlage

Juristische Verwaltung

  • Beratung in Bezug auf alle Angelegenheiten der Liegenschaft
  • Vollumfassende außergerichtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft

2. Mietverwaltung

Kaufmännische, technische und juristische Verwaltung, analog der WEG- Verwaltung, mit dem Unterschied, dass beim Alleineigentümer keine Eigentümerversammlungen und keine Hausgeld-Abrechnungen erforderlich sind.

3. Gerichtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft

In die Hausverwaltung integriert ist die Rechtsanwaltskanzlei Bauer & Bauer mit Sitz im selben Gebäude wie die Hausverwaltung. Die Anwaltskanzlei übernimmt auf Wunsch der Eigentümer die Vertretung der Gemeinschaft in allen gerichtlichen Verfahren.